Regulierung
Was die EU von vernetzten Produkten verlangt
Die Vorschriften, die die Software eines Produkts betreffen, und was wir jeweils auf technischer Seite tun. Die Liste ist nicht abschließend; die rechtliche Bewertung überlassen Sie Ihrer Rechtsberatung.
DSGVO — Schutz personenbezogener Daten
Gilt seit 25. Mai 2018
Personenbezogene Daten von Nutzern in der EU müssen rechtmäßig und sicher verarbeitet werden. Für Übermittlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelten zusätzliche Bedingungen — auch der Fernzugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung.
Unser Teil: Hosting und Speicherung der Daten in der EU sowie Funktionen für Export und Löschung von Daten in der App.
RED — Cybersicherheit von Funkanlagen
Gilt seit 1. August 2025 (Delegierte Verordnung (EU) 2022/30)
Geräte mit WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk, die über das Internet kommunizieren, müssen Anforderungen an Netzschutz, Datenschutz und Betrugsprävention erfüllen (harmonisierte Normen EN 18031). Die Normen sind im Amtsblatt mit Einschränkungen veröffentlicht; wo sie nicht vollständig angewendet werden können, führt eine benannte Stelle die Konformitätsbewertung durch.
Unser Teil: Prüfung und Anpassung von App und Backend — Anmeldung, Verschlüsselung, sichere Updates — sowie Erstellung der technischen Dokumentation und Steuerung der Zertifizierung mit Prüflaboren.
Data Act
Gilt seit 12. September 2025; Designanforderungen ab 12. September 2026
Der Nutzer eines vernetzten Produkts hat ein Recht auf die Daten, die das Produkt erzeugt, und kann sie an Dritte weitergeben — das gilt bereits. Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, müssen so gestaltet sein, dass die Daten dem Nutzer direkt zugänglich sind.
Unser Teil: APIs und ein Portal für Zugriff auf die Daten und ihren Export.
CRA — Cyber Resilience Act
Meldepflicht für Schwachstellen gilt seit 11. September 2026, auch für bereits in Verkehr gebrachte Produkte; alle Anforderungen ab 11. Dezember 2027
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen Schwachstellen während des gesamten Unterstützungszeitraums behandeln. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle werden über die zentrale Meldeplattform der ENISA gemeldet: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden und Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen (Schwachstellen) bzw. eines Monats (Vorfälle).
Unser Teil: Software-Stückliste (SBOM), ein Prozess zur Behandlung von Schwachstellen und eine Infrastruktur für Sicherheitsupdates in der EU.